Notenbildung im Zeugnis
Die Lernerfolgsüberprüfung im Fach Sport der Jahrgangsstufen 5G bis 9G bezieht sich auf die sportbezogene Leistungen und Kenntnisse, welche die Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht erworben haben.
Beurteilungsrelevant sind sowohl die im Unterrichtsprozess kontinuierlich erbrachten Leistungen, als auch die aus punktuellen Leistungsüberprüfungen erreichten, die aus der Beurteilung des motorischen Handelns resultieren.
Die Fachschaft Sport am Gymnasium Philippinum hat sich auf zwei verbindliche punktuelle Leistungsüberprüfungen pro Halbjahr (siehe dazu die Prüfungsanforderungen für die Jahrgangsstufen 5G – 9G) festgelegt.
Zu den kontinuierlich erbrachte Leistungen gehören insbesondere:
individuellen Lernfortschritts)
Die kontinuierlich erbrachte Leistung und die punktuellen Leistungsüberprüfungen sind im sportlichen Handeln eng miteinander verknüpft und bedingen sich in vielfältiger Weise.
Die kontinuierlichen Leistungen sollen ca. die Hälfte der Zeugnisnote ausmachen.
Eine schematisch-rechnerische Ermittlung der Note ist nicht zulässig.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Allergien, Asthma) sind bei der Sportausübung und der Notenbildung zu berücksichtigen.
Weitere rechtliche Grundlagen sind im § 10, 11 und 16 der Verordnung vom 21. Juni 2000 enthalten, die im Wesentlichen folgendes aussagen:
Bei der Notenbildung ist die individuelle Lernentwicklung (Entwicklungsprozess) zu berücksichtigen. Auch wenn damit das Schwergewicht der über das gesamte Schuljahr erbrachten Leistung auf dem 2. Halbjahr liegt, dürfen die Leistungen des 1. Halbjahres nicht unbeachtet bleiben.